Rechtsprechung
BVerwG, 03.11.1983 - 9 B 570.83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verfolgung bei Rückkehr in das Heimatland wegen Betätigung für eine politische Vereinigung - Widerspruch zu Denkgesetzen - Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.1983 - 18 A 10097/81
- BVerwG, 03.11.1983 - 9 B 570.83
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 24.01.1995 - 9 B 645.94
Gruppenverfolgung albanischer Volkszugehöriger aus dem Kosovo - Begriff der …
Ein Verstoß gegen Denkgesetze beispielsweise liegt vielmehr nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur vor, wenn Voraussetzung und Folgerung unter keinen Umständen richtig sein können (Beschluß vom 31. Oktober 1978 - BVerwG 7 B 39.77 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 99; Beschluß vom 3. November 1983 - BVerwG 9 B 570.83 -). - BVerwG, 06.12.1994 - 9 B 699.94
Gruppenverfolgung albanischer Volkszugehöriger aus dem Kosovo als asylrechtlich …
Ein Verstoß gegen Denkgesetze liegt vielmehr nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur vor, wenn Voraussetzung und Folgerung unter keinen Umständen richtig sein können (Beschluß vom 31. Oktober 1978 - BVerwG 7 B 39.77 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 99; Beschluß vom 3. November 1983 - BVerwG 9 B 570.83 -). - BVerwG, 06.08.1992 - 9 B 97.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Ein Verstoß gegen die Denkgesetze liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur vor, wenn Voraussetzung und Folgerung so verknüpft werden, daß eine vom Gericht gezogene Folgerung unter keinen Umständen richtig sein kann (Beschluß vom 31. Oktober 1978 - BVerwG 7 B 39.77 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 99; Beschluß vom 3. November 1983 - BVerwG 9 B 570.83 -).
- BVerwG, 24.06.1994 - 9 B 413.94
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Berufungsgerichtliche …
Ein Verstoß gegen Denkgesetze liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur vor, wenn Voraussetzung und Folgerung unter keinen Umständen richtig sein können (Beschluß vom 31. Oktober 1978 - BVerwG 7 B 39.77 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 99; Beschluß vom 3. November 1983 - BVerwG 9 B 570.83 -). - BVerwG, 12.03.1985 - 9 B 415.83
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verletzung der richterlichen …
Ein Verstoß gegen die Denkgesetze liegt nur dann vor, wenn Voraussetzung und Folgerung so verknüpft werden, daß eine vom Gericht gezogene Folgerung unter keinen Umständen richtig sein kann (Beschluß vom 3. November 1983 - BVerwG 9 B 570.83 -). - BVerwG, 31.01.1986 - 9 B 401.85
Beurteilung der Situation der Jeziden in der Türkei - Grundsätzliche Bedeutung …
Ein Verstoß gegen Denkgesetze, der nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann in Betracht kommt, wenn Voraussetzung und Folgerung so verknüpft werden, daß eine vom Gericht gezogene Folgerung unter keinen Umständen richtig sein kann (vgl. Beschluß vom 3. November 1983 - BVerwG 9 B 570.83 -), ist bei der vom Berufungsgericht getroffenen Einschätzung der Verfolgungssituation der Jeziden nicht ersichtlich. - BVerwG, 20.01.1984 - 9 B 10651.83
Ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Ein Verstoß gegen die Denkgesetze liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur vor, wenn Voraussetzung und Folgerung so verknüpft werden, daß eine vom Gericht gezogene Folgerung unter keinen Umständen richtig sein kann (Beschluß vom 31. Oktober 1978 - BVerwG 7 B 39.77 - Buchholz 421.0 Nr. 99; Beschluß vom 3. November 1983 - BVerwG 9 B 570.83 -).